1. Beauftragung und Tätigkeit
a. Der Vermieter beauftragt fft für eine oder mehrere Wohnräume Mietinteressenten nachzuweisen. Sobald ein Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommen ist, zahlt der Vermieter für die Dauer des Mietverhältnisses eine monatliche Servicegebühr an fft. Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 12,5% (inkl. MwSt) der im Mietvertrag vereinbarten Monatsmiete (inklusive Neben- und Sonderkosten z. B. Tiefgarage, Intervallreinigung und Internet).
Die Zahlung kann per Banküberweisung (spätestens zum 5. eines jeden Monats bzw. 5 Tage nach Einzug des Mieters), per Abbuchung oder mit der Verrechnung der Mieteinnahmen erfolgen.
b. fft veröffentlicht nach Beauftragung ein Wohnungsexposé mit Fotos auf www.flatfortime.de und auch auf weiteren Immobilienportalen. Kontaktdaten des Vermieters werden nicht veröffentlicht.
c. fft übernimmt die Durchführung von Besichtigungen und Mieterprüfungen (bei Privatpersonen: Bonitätsprüfung durch die Schufa) und erstellt eine Mietvertragsvorlage (in deutscher Sprache).
2. Pflichten des Vermieters während der Vermarktungsphase
a. Für die Dauer des Auftrags verpflichtet sich der Vermieter nicht mit einem niedrigeren als dem an fft übermittelten Mietpreis an den Markt zu gehen.
b. Insbesondere verpflichtet sich der Vermieter, keine Hinweise und Verlinkungen auf das von fft veröffentlichte Exposé auf Internetseiten und anderen Medien herzustellen, sofern die Veröffentlichung, von der diese Verlinkungen bzw. Hinweise ausgehen, eine Vermietung unabhängig von fft ermöglicht.
3. Dauer, Kündigung und Wechsel der Beauftragung
a. Der Nachweis- und Vermittlungsauftrag des Vermieters gilt unbefristet für die sukzessive Vermietung der Wohnung und wird durch erfolgreiche Vermittlung eines Mieters nicht beendet.
b. Der Auftrag kann von fft jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Nach Veröffentlichung des Exposés auf www.flatfortime.de kann der Vermieter den Auftrag mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündigen. Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform. Die Verpflichtungen des Vermieters gemäß Ziff. 2 (bei Nachweis eines Mietinteressenten vor Kündigung), Ziff. 6, Ziff. 6.b, Ziff. 7 und 8 sowie die Verpflichtung von fft gemäß Ziff. 8.a. bleiben von einer Kündigung unberührt.
4. Informationspflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, fft umgehend zu informieren, wenn:
- sich die Daten zum Objekt ändern (Verfügbarkeit, Preis, Ausstattung oder Zeitraum).
- das Objekt über einen zusätzlichen Vertriebsweg oder auch privat angeboten wird.
- er einen mündlichen oder schriftlichen Mietvertrag mit einem Mieter, der ihm von fft nachgewiesen wurde, abgeschlossen hat.
- Mieter oder Mietinteressenten, die durch fft nachgewiesen wurden, für weitere Personen oder für weitere Mietzeiträume anfragen und/oder eine Verlängerung des Mietvertrages beabsichtigt wird, spätestens jedoch einen Monat vor Ablauf des ursprünglichen Mietzeitraumes.
- Baumaßnahmen im Gebäude oder in den angrenzenden Gebäuden geplant sind, die die Vermietung beeinträchtigen könnten.
5. Rechte an Foto-, Video- und Grundrissmaterial
fft besitzt das alleinige Nutzungsrecht an dem von fft erstellten Foto-, und Videomaterial. fft ist berechtigt, dieses Material im Internet zu veröffentlichen und auch für eigene Werbezwecke zu verwenden.
6. Datenschutz
a. Die Daten des Vermieters und der Wohnung (Name, Kontaktdaten, Wohnungsdaten) werden von fft vertraulich behandelt und nur an Mietinteressenten (bzw. deren Vertreter oder Beauftragte) weitergegeben, die über fft eine Wohnung suchen.
b. Der Vermieter verpflichtet sich, die von fft erhaltenen Daten von Mietinteressenten (Name, Kontaktdaten, Informationen zum Arbeitgeber etc.) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugegeben, sofern die Weitergabe für den Vermieter nicht gesetzlich verpflichtend ist. Die Verpflichtung des Vermieters zum Datenschutz bleibt von einer Kündigung des Auftrags unberührt.
7. Wahrung des Kundenschutzes
a. Vermieter und fft arbeiten auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens zusammen. Der Vermieter wird daher die von fft vermittelten oder nachgewiesenen Mieterkontakte nicht unter Umgehung von fft für eigene Vermietungszwecke nutzen.
b. Der Vermieter informiert fft umgehend, wenn ein von fft übermittelter Mietinteressent oder Mieter für einen anderen potentiellen Interessenten den Kontakt zum Vermieter aufnimmt und es zu einem Mietvertrag kommt. Dieses ist insbesondere bei Firmenkunden von Belang und bei Kunden, die in Vertretung Wohnungen suchen. Die Gebühr ist auch fällig, wenn die Vertragspartner des Mietvertrags identisch bleiben, aber die Wohnungsnutzer wechseln, z.B. verschiedene Firmenmitarbeiter und deren Angehörige, oder wenn Wohnungsnutzer/Firmenmitarbeiter und deren Angehörige bleiben, aber die Vertragspartner im Mietvertrag wechseln, bzw. ein neuer Mietvertrag für diese Wohnungsnutzer aufgesetzt wird.
8. Haftungsbegrenzung
a. fft haftet nicht für das Ausbleiben eines abschlussbereiten Mietinteressenten.
b. Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen allein den Vermieter und Mieter. fft ist nicht Partei des Mietvertrags und haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für etwaige Ansprüche aus dem Mietvertrag.
c. fft haftet nicht für Schäden an der Mietsache, die durch die Vermietung oder bei Vertragsbruch des Mieters entstehen. fft übernimmt keine Haftung für die Bonität oder falsche Angaben des Mietinteressenten.
d. Eine Haftung von fft für den Fall nicht zustande gekommener Vermietungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
e. Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von fft, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
9. Änderungen der AGB
fft hat das Recht, nach alleinigem Ermessen jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung Änderungen an den AGB, an der Website, der Anwendung oder an den Diensten vorzunehmen. Änderungen werden auf der Webseite veröffentlicht und Ihnen per E-Mail bekannt gegeben. Nutzt der Vermieter weiterhin die Dienste von fft oder wird nicht innerhalb von 14 Tagen widersprochen, gilt dies als Zustimmung. Dabei ist es unerheblich, ob die Änderungen von dem Vermieter gelesen wurden.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Teils der Bestimmungen oder der übrigen Bestimmungen. Vermieter und fft verpflichten sich, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zur Anwendung zu bringen, die dem ursprünglich Gewollten am Nächsten kommt und dem Vermietungsauftrag nicht zuwider läuft.
11. Geltendes Recht und Gerichtsstand
a. Für den Vermietungsauftrag des Vermieters gilt deutsches Recht.
b. Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Vermieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat.